rechtliches

agb

§ 1 geltungsbereich

diese allgemeinen geschäftsbedingungen (agb) gelten für alle verträge zwischen Fabian Wurzinger (im folgenden „diamond studio“) und dem auftraggeber über videoproduktionsleistungen, podcastraum-vermietung sowie damit verbundene dienstleistungen.

abweichende, entgegenstehende oder ergänzende agb des auftraggebers werden nur dann bestandteil des vertrages, wenn diamond studio ihrer geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 vertragsgegenstand

gegenstand des vertrages ist die erbringung von videoproduktionsleistungen (dreh, lichtsetzung, colorgrading, postproduktion) bzw. die vermietung des podcastraums gemäß der jeweiligen auftragsbestätigung.

der umfang der geschuldeten leistung ergibt sich aus der auftragsbestätigung bzw. dem angebot. nebenabreden bedürfen der schriftform.

§ 3 angebote & preise

alle angebote sind freibleibend. vertragsabschlüsse kommen erst durch die schriftliche auftragsbestätigung durch diamond studio zustande.

es gelten die zum zeitpunkt der auftragsbestätigung aktuellen preise. alle preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen umsatzsteuer, soweit ausgewiesen.

§ 4 mitwirkungspflichten des auftraggebers

der auftraggeber stellt alle für die erbringung der leistung erforderlichen informationen, materialien und zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur verfügung.

der auftraggeber sichert zu, dass er über alle rechte an den übergebenen materialien und inhalte verfügt und diese frei von rechten dritter sind.

§ 5 termine & rücktritt

vereinbarte termine sind verbindlich. bei verschiebung durch den auftraggeber weniger als 72 stunden vor dem termin werden 50 % des vereinbarten honorars fällig, bei absage weniger als 24 stunden vor dem termin 100 %.

diamond studio behält sich vor, termine aus wichtigem grund (z. b. witterung, erkrankung, technikausfall) zu verschieben. bereits geleistete zahlungen werden in diesem fall angerechnet.

§ 6 zahlungsbedingungen

rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 tagen ab rechnungsdatum ohne abzug.

bei zahlungsverzug werden verzugszinsen in gesetzlicher höhe sowie allfällige mahnspesen berechnet.

§ 7 nutzungsrechte

die urheberrechte an den erstellten werken verbleiben bei diamond studio, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

dem auftraggeber wird ein räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränktes nutzungsrecht an den fertiggestellten werken für die im vertrag vereinbarten zwecke eingeräumt. eine weitergabe oder unterlizenzierung bedarf der schriftlichen zustimmung.

eine nennung von diamond studio als urheber ist bei veröffentlichung wünschenswert, soweit vereinbart.

§ 8 schlichtung & rohmaterial

rohmaterial (outtakes, nicht verwendete aufnahmen) wird nicht herausgegeben und geht nicht in das nutzungsrecht des auftraggebers ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

die aufbewahrungsfrist für rohmaterial beträgt sechs monate nach ablieferung des fertigprodukts.

§ 9 haftung

diamond studio haftet nur für vorsatz und grobe fahrlässigkeit. für leichte fahrlässigkeit haftet diamond studio nur bei verletzung wesentlicher vertragspflichten und nur in höhe des typischerweise vorhersehbaren schadens.

die haftung für indirekte schäden, folgeschäden und entgangenen gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 datenschutz

die verarbeitung personenbezogener daten erfolgt gemäß datenschutz-grundverordnung (dsgvo) und dem österreichischen datenschutzgesetz. details sind in der datenschutzerklärung geregelt.

§ 11 anwendbares recht & gerichtsstand

es gilt österreichisches recht unter ausschluss der kollisionsnormen.

gerichtsstand ist Graz, Österreich, soweit der auftraggeber unternehmer im sinne des konsumentenschutzgesetzes ist.

§ 12 schlussbestimmungen

sollten einzelne bestimmungen dieser agb unwirksam sein, so bleibt die wirksamkeit der übrigen bestimmungen davon unberührt. an die stelle der unwirksamen bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen zweck am nächsten kommt.

änderungen bedürfen der schriftform.